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   BPatG, 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00   

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https://dejure.org/2001,31713
BPatG, 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00 (https://dejure.org/2001,31713)
BPatG, Entscheidung vom 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00 (https://dejure.org/2001,31713)
BPatG, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 30 W (pat) 190/00 (https://dejure.org/2001,31713)
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  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00
    Auch wenn nämlich die Entscheidung der Markenstelle auf der Grundlage des seinerzeitigen Warenverzeichnisses keinen Bedenken begegnet, da nach der Rechtsprechung des EuGH (GRUR 1999, 723 - Chiemsee) ein Allgemeininteresse an solchen Angaben, die der geographischen Herkunftsbezeichnung dienen können, besteht, wenn diese die Vorlieben der Verbraucher dergestalt beeinflussen, dass sie nicht nur auf die Qualität und andere Eigenschaften der betroffenen Waren hinweisen, sondern zu einer positiv besetzten Verbindung der Verbrauchererwartung mit einem bestimmten Ort führen können, ist eine derartige Eignung aufgrund der nunmehr erfolgten Einschränkung des Warenverzeichnisses nicht mehr zu erkennen.
  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Auszug aus BPatG, 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00
    Unterscheidungskraft in diesem Sinne ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren eines Unternehmens gegenüber denjenigen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (st. Rspr., vgl. BGH MarkenR 2001, 34 - Zahnpastastrang).
  • EuGH, 28.01.1999 - C-303/97

    Sektkellerei Kessler

    Auszug aus BPatG, 03.12.2001 - 30 W (pat) 190/00
    Vorliegend ist jedoch zum einen möglich, dass die Waren in Campodimele hergestellt werden zum anderen auch, dass im wettbewerbsrechtlichen Verfahren das nunmehr maßgebende Verbraucherleitbild (EuGH GRUR Int. 1999, 345, 348 - Sektkellerei Kessler) eine Täuschung ausschließen läßt.
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